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Die Finanzhilfen der Bundesländer sind ebenso wie die des Bundes beträchtlich. Für das Jahr 1995 wurde ein Betrag von insgesamt 83,8 Mrd. DM ermittelt. Er entspricht fast einem Drittel des gesamten Lohnsteueraufkommens in Deutschland. Bei der Ermittlung der gewährten Finanzhilfen wurde der Begriff „Subvention" nicht so eng wie beim traditionellen Vorgehen gefaßt. Während die konventionelle Abgrenzung nur selektive Vergünstigungen an Unternehmen im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt, werden hier auch die Sektoren „Staat" und „Organisationen ohne Erwerbszweck" einbezogen, sofern dort im Sinne der Wirtschaftstheorie „private" Güter hergestellt und „private" Dienstleistungen erbracht werden. Die Grenzen der weiten Definition liegen dort, wo Produktionszwecke nennenswerte externe Vorteile stiften oder karitative Aktivitäten gefördert werden. Aber auch in der engen Abgrenzung ergibt sich noch ein Betrag von 53,4 Mrd. DM. Die Finanzhilfen der Bundesländer sind regional und sektoral nicht gleichmäßig verteilt. In den ostdeutschen Flächenstaaten sind sie, auf die Einwohnerzahl bezogen, viereinhalbmal höher als in den westdeutschen. Sektoral konzentrieren sie sich auf Krisenbranchen wie Landwirtschaft, Bergbau, Schiffbau und „alte industrielle Kerne" sowie auf Bereiche wie den öffentlichen Verkehr, den sozialen Wohnungsbau, Krankenhäuser, Kindergärten, Theater und Museen. Die Gewährung von Finanzhilfen steht der Entwicklung moderner und zukunftsträchtiger Produktionsstrukturen im Wege und sollte daher auch im Bereich der Bundesländer zurückgeführt werden.