Description:
Für die Teilnahme an der Währungsunion sollten nur Staaten zugelassen werden, die alle Konvergenzkriterien erfüllen. Bislang tun dies nur Deutschland, Irland und Luxemburg. In allen anderen Ländern bedarf es einschneidender Maßnahmen — insbesondere bei der Verringerung der öffentlichen Defizite —, wenn die Kriterien noch rechtzeitig für einen Beitritt zum Termin 1.1.1999 erreicht werden sollen. • Um die strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien überprüfen zu können, müssen diese schon bald in operationaler Form präzisiert werden, und zwar insbesondere die Kriterien für die Haushaltsdisziplin. Hier kommt dem Europäischen Währungsinstitut eine wichtige Rolle zu. • Die an der Währungsunion teilnehmenden Länder sollten verpflichtet werden, im Falle übermäßiger öffentlicher Defizite eine Stabilisierungsabgabe an die Europäische Zentralbank abzuführen, die zurückerstattet wird, sobald die Richtwerte von 3 vH für die Defizitquote und 60 vH für die Schuldenquote erreicht sind. Eine solche Regelung würde den Anreiz zur Wahrung und Wiederherstellung der finanziellen Solidität in den Mitgliedsländern fördern und die Glaubwürdigkeit einer stabilitätsorientierten Währungsunion stärken. • Bis zur Einführung der Währungsunion müssen die Notenbanken in allen EU-Ländern unabhängig sein und die geldpolitischen Instrumente harmonisiert werden. Hier ist noch einiges zu tun. Ferner muß entschieden werden, welche geldpolitische Strategie die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgen soll. Viel spricht für eine Geldmengenpolitik, wie sie die Deutsche Bundesbank seit rund 20 Jahren verfolgt. Das Ziel der Preisniveaustabilität in der Währungsunion ist so zu präzisieren, daß die EZB eine Inflationsrate von 0-2 vH anstrebt. Damit würde das Stabilitätsversprechen untermauert. • Über die Höhe der bilateralen Wechselkurse in der Währungsunion sollte bereits dann entschieden werden, wenn die Teilnehmer bestimmt werden. Ansonsten besteht die Gefahr spekulativer Attacken vor Beginn der dritten Stufe. Die Wechselkurse zwischen den Mitgliedswährungen sollten so festgelegt werden, daß sie den — seit mindestens zwei Jahren unveränderten — Leitkursen im EWS entsprechen. Dieses Vorgehen sollte bereits frühzeitig angekündigt werden. Auf diese Weise würde ein nahtloser Übergang vom EWS zur Währungsunion sichergestellt und den Finanzmärkten eine klare Orientierung gegeben.