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Im Zentrum: Regeln für den Güteraustausch Das GATT, das zentrale Regelwerk für den internationalen Handel mit dem Ziel, strategisches Verhalten einzelner Länder zu erschweren und kooperatives Verhalten zu stärken, muß weiterentwickelt und gefestigt werden. Das multilaterale Handelssystem ist durch eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber einer bilateral ausgerichteten Handelspolitik gekennzeichnet. Es gilt, den Bilateralismus einzugrenzen. Nationale Subventionen, die die internationale Arbeitsteilung verzerren, müssen zurückgedrängt werden. Grenzüberschreitende ungebundene Dienstleistungen sind wie Güter zu behandeln. Bei gebundenen Dienstleistungen kann die Inländergleichstellung für die Offenheit der Märkte sorgen. Das Regelwerk für die internationale Arbeitsteilung muß stärker darauf abzielen, den freien Marktzugang zu etablieren. Dabei muß es auch Bereiche erfassen, die über die Handelspolitik hinausgehen wie nationale Regulierungen und die nationale Wettbewerbspolitik. Bei nationalen Regulierungen kann das Ursprungslandprinzip für die Offenheit der Märkte sorgen. Eine weltweite Harmonisierung der Sozialnormen ist zu vermeiden. Der Wettbewerbspolitik fällt in einer weltwirtschaftlichen Ordnung die Aufgabe zu, unternehmerischen Aktivitäten zur Schwächung der Bestreitbarkeit der Märkte entgegenzuwirken und die Ausnutzung von Marktmacht zu vermeiden. Neu im Vordergrund: Regeln für die Faktorwanderungen Für technisches Wissen muß eine institutionelle Regelung gefunden werden, die durch die Respektierung von Eigentumsrechten hinreichende Anreize für die Auffindung neuen Wissens in den einzelnen Volkswirtschaften setzt und die zugleich einer möglichen Verbreitung des neuen Wissens in der Welt langfristig nicht im Wege steht. Beim Sachkapital ist es hinreichend, dem Produktionsfaktor Kapital die Exit-Option zu geben und die Kapitalmobilität dem Standortwettbewerb der Regierungen zu überlassen. Den Menschen sollte in jedem Land die Exit-Option als Freiheitsrecht eingeräumt sein. Offenheit der Gütermärkte und Mobilität des Kapitals reduzieren die Notwendigkeit der Wanderung. Eine alte Bekannte: Regeln für den monetären Bereich Monetäre Transaktionskosten dürfen die internationale Arbeitsteilung nicht erschweren. Internationale Arbeitsteilung setzt Konvertibilität der Währungen voraus. Stabile Wechselkurse sind nur möglich, wenn alle Länder sich durch Selbstbindung auf ein stabiles, glaubwürdiges Währungssystem verpflichten oder wenn sie in ihrer Politik der Preisniveaustabilität Vorrang einräumen. Aufgaben für die Zukunft: Regeln für die Nutzung der Natur Soweit Umwelt ein nationaler Ausstattungsfaktor ist, können Preise unterschiedliche Umweltknappheiten der Länder zum Ausdruck bringen. Umwelt ist dann grundsätzlich nicht Gegenstand eines internationalen Regelwerkes. Bedient sich die Umweltpolitik bei nationalen Umweltmedien eines regulierenden Ansatzes, sollten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und des Ursprungslandes gelten. Handelspolitik darf nicht dazu eingesetzt werden, anderen Ländern die eigenen Präferenzen aufzuoktroyieren. Die Umweltpolitik eines Landes hat nicht externe Effekte außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes zum Gegenstand. Bei globalen Umweltgütem ist eine multilaterale Ordnung zu entwickeln. Weltumweltordnung und Welthandelsordnung müssen von der Zielsetzung her konsistent sein. Die Regeln beider Ordnungen dürfen aber nicht bedingt gelten. Die Instrumentenebene beider Ordnungen muß getrennt sein. Zur Stabilität und Interdependenz der Ordnungen Die weltwirtschaftliche Ordnung muß stabil sein. Dies setzt voraus, daß Länder Vorteile daraus haben. Die Gewinne für die einzelnen Länder sollten sich in einer wachsenden Weltwirtschaft im Verlaufe der Zeit erhöhen. Die Interdependenz der Teilordnungen ist bei der Ausarbeitung des Regelwerkes zu beachten. Bei der Anwendung der Regeln dagegen darf die Interdependenz keine Rolle spielen.