Description:
Subventionen sind selektive Vergünstigungen, die Bund, Länder, Gemeinden und andere staatliche Einrichtungen zugunsten ausgewählter Produktionszweige und letztlich bestimmter Personengruppen gewähren. Ein umfassendes Bild des Volumens der Subventionen ergibt sich nur dann, wenn neben den Subventionen an Unternehmen jene an Institutionen einbezogen werden, die nicht zu den Unternehmen zählen, aber private Güter bzw. Dienstleistungen erzeugen. Die Subventionen summieren sich zu einem Volumen von 156 Mrd. Euro im Jahr 2001. Dies entspricht 7,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 35 Prozent des Steueraufkommens. Weitaus wichtiger als die Steuervergünstigungen (40 Mrd. Euro) sind die Finanzhilfen (116 Mrd. Euro). Die Subventionen, die den einzelnen Sektoren zugeordnet werden können, belaufen sich auf 86 Mrd. Euro; davon entfallen 76 Prozent auf die Bereiche Landwirtschaft, Bergbau, Verkehr und Wohnungsvermietung. Hinzu kommen 25 Mrd. Euro, die branchenübergreifend beispielsweise zur Regionalförderung oder zur Steigerung der Beschäftigung aufgewendet werden, sowie 45 Mrd. Euro, die der Staat zugunsten (halb-)staatlicher Produzenten wie z.B. Krankenhäuser und Landwirtschaftskammern gewährt. Die Steuerzahler müssen letztlich diese Beträge aufbringen. Subventionen sind – jedenfalls auf mittlere Sicht – mit einer erhöhten Steuerbelastung verbunden. Zudem entstehen volkswirtschaftliche Kosten, wenn der Staat bestimmte Aktivitäten per saldo begünstigt und zwangsläufig andere belastet. Die politisch Verantwortlichen betonen häufig die Notwendigkeit und die Absicht, die Subventionen wegen ihrer schädlichen Wirkung nachhaltig zu kürzen. Den Absichtserklärungen folgen aber nur selten konkrete Taten. Bei Kürzungen der Subventionen lassen sich die Einkommensteuersätze kräftig senken. Würden die Subventionen beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ganz gestrichen, so könnten die Einkommensteuersätze letztlich um fast zwei Drittel verringert werden. Beispielsweise hätte der Eingangssteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) 2001 7,7 statt 21,0 Prozent, der Spitzensteuersatz 18,8 statt 51,2 Prozent betragen können. Hilfreich bei dem Bestreben, Subventionen zu senken, wären Reformen der Finanzverfassung wie z.B. die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Länder und der Gemeinden in der Steuerpolitik. Zur Kürzung der Subventionen kann auch der internationale Steuerwettbewerb beitragen. Er übt Druck auf die politischen Entscheidungsträger aus, öffentliche Ausgaben wie z.B. die Finanzhilfen zu überprüfen.