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Die Bundesregierung will im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung Kapitalgesellschaften deutlich entlasten. Personengesellschaften und Einzelunternehmen sollen optieren können und dann wie Kapitalgesellschaften behandelt werden; andernfalls erfahren sie eine Entlastung durch die partielle Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer sowie durch die Reduktion der Einkommensteuersätze. Was bedeuten diese Maßnahmen für die Höhe der Steuerschuld? Gibt es eine überlegene Alternative?