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Steuern müssen sich aus den Aufgaben des Staates legitimieren. Ebenso hat jede Steuerreform an den Aufgaben des Staates anzusetzen und zu prüfen, was an staatlichen Aufgaben unverzichtbar ist und was der Staat nicht so gut kann. Steuern mindern Wohlstand, wenn der Nutzen oder der Produktionseffekt, den das öffentliche Gut stiftet, geringer ist als die Nutzenverluste oder Lasten, die den Individuen durch die Steuern auferlegt werden. Der Staat darf den Menschen nicht so viel abfordern, daß sie das Interesse an Produktion, Investition und Leistung verlieren. Eine statische Ergebnisgleichheit in den Einkommen kann nicht das Leitbild der Steuerpolitik sein. In Deutschland gibt es eine beachtliche vertikale Mobilität in der Einkommenspyramide: 75 vH der Haushalte mit abhängig Beschäftigten, die sich 1984 im unteren Fünftel der Einkommensverteilung befanden, waren 1994 in einem höheren Fünftel. Die Aufgabe einer an Verteilung interessierten Politik muß sein, diese vertikale Mobilität in einer offenen Gesellschaft zu fördern. Die politische Ausgangsthese, es gebe eine soziale Schieflage, ist durch Fakten nicht begründet. Eine Analyse der Daten des Sozioökonomischen Panels für den Zeitraum 1983-1993 ergibt, daß im früheren Bundesgebiet „die Einkommensverteilung in dem betrachteten Zeitraum nur geringfügig ungleicher geworden ist" (Sachverständigenrat). Auch ist nicht richtig, daß die Arbeitseinkommen in realer Rechnung nicht mehr gestiegen sind: Zieht man die durchschnittlichen Wochenverdienste der Facharbeiter im produzierenden Gewerbe Westdeutschlands heran, so lagen sie 1990 real und netto 9,3 vH über dem Niveau von 1980 und 1998 um 3,5 vH über dem Niveau von 1990. Die Politik muß im Steuersystem eine Antwort auf die weltwirtschaftlichen Veränderungen und den globalen Standortwettbewerb finden. Der Staat sieht sich einem eingeschränkten Bewegungsspielraum gegenüber, da bei Abwanderung von Sachkapital die Steuerbasis schrumpft, aber nicht nur die Steuerbasis aus Kapitaleinkommen. Denn bei Abwanderung von Sachkapital sinkt die Arbeitsproduktivität (oder sie entwickelt sich nicht so günstig). Mit niedriger Arbeitsproduktivität werden die Lohn- und Beschäftigungschancen geringer. Auch dadurch schmilzt die Steuer- und Abgabenbasis. Geht es um die Leistungsbereitschaft der Menschen, so sind die Steuersätze für natürliche Personen zu senken. Eine rechtsformneutrale Unternehmen- oder Betriebsteuer mit einem diskutierten Steuersatz von etwa 25 vH für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne ist zur Stärkung der Investitionen zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber die ausgeschütteten Gewinne würden zusätzlich mit dem hohen Steuersatz der Einkommensteuer belastet, was die Leistungsbereitschaft vieler Unternehmer in kleinen und mittelgroßen Betrieben nachteilig berührt. Daher ist auch der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zu senken, und die Steuersätze für Unternehmen und natürliche Personen dürfen nicht allzu weit auseinander liegen. Die Reform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sollte jetzt in einem Gesetz verabschiedet werden, aber in zwei bereits heute eindeutig festgelegten Stufen. Ab 2000 sollten die Unternehmensteuern auf einen Satz bei 25 vH gesenkt werden, in einer zweiten Stufe sollte der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer auf unter 40 vH reduziert werden. Diese zweite Stufe, die etwa am 1. Januar 2002 in Kraft treten könnte, sollte jetzt verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden. Der Staat darf die Zukunft nicht übermäßig belasten. Die Belastung zukünftiger Generationen muß in einer intertemporalen Rechnung bei den Entscheidungen schon heute berücksichtigt werden. Dies gilt für die höhere Zinslast aus der Staatsverschuldung und die damit einhergehende Manövrierunfähigkeit in den öffentlichen Haushalten der Zukunft wie auch für die Abgaben, mit denen die in der Zukunft arbeitenden Generationen die sozialen Sicherungssysteme finanzieren müssen. Notwendig sind institutionelle Schranken für das Ausgabengebaren und die Steuerpolitik des Staates. Im Grunde ist eine Norm für die Staatsquote nötig. Bei der Staatsverschuldung greifen die bisher eingeführten Schranken nur begrenzt. Am erfolgversprechendsten erscheint es, bei der Steuerhoheit anzusetzen und dafür Verfassungsschranken festzulegen.