Es werden die Rechte und Pflichten untersucht, die den zehn neuen Mitgliedstaaten der EU in den Beitrittsverträgen auf der Basis des acquis communautaire zugewiesen werden. Weil die EU (15) die gemeinsamen Institutionen, die Verteilung der Zuständigkeiten und die Gemeinschaftspolitiken nicht hinreichend an die Erfordernisse einer größeren Union angepasst hat, wird die Erweiterung kein ökonomischer Glücksfall sein. Die Versorgung der Konsumenten wird sich kaum verbessern, aber die Haushalte der alten Mitgliedstaaten und damit die Steuerzahler werden belastet. Müssten die Verbindlichkeiten für die Staatshaushalte, die durch die Ratifizierung der Beitrittsverträge entstehen, bilanziert werden, so ergäben sich in der alten EU (15) Rückstellungen in Höhe von bis zu – 543 Mrd., davon – 132 Mrd. in Deutschland.
This paper analyses the duties and rights the accession treaties allocate to the ten new member states of the EU on the basis of the common European law. Since the EU(15) did not sufficiently adjust the European institutions, the structure of competences, and the common policies to the requirements of a wider Union, the widening will not be an economic success. Consumers will probably not win, it is quite certain that taxpayers in old member states will lose. If accounting principles had to be applied, the reserves for the payment liabilities that arise from the accession treaties would amount to a total of up to ? 543 bill for the EU (15), and ? 132 bill for Germany alone.