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Ziel dieses Beitrages ist es, die Argumente zugunsten der Beibehaltung des Ladenschlußgesetzes empirisch auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen. Dabei sollen vor allem auch die Erfahrungen des Auslandes mit flexiblen Ladenöffnungszeiten berücksichtigt werden. Hinsichtlich der staatlichen Rahmenbedingungen der Ladenöffnungszeiten ist vor allem die Entwicklung des Einzelhandels in Schweden, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Interesse, da in diesen Ländern keine gesetzlichen Ladenschlußbestimmungen existieren (Tabelle 1). Besondere Aufschlüsse sind von einer Untersuchung der schwedischen Erfahrungen zu erwarten, da hier nach der völligen Aufhebung eines vormals restriktiven Ladenschlußgesetzes am 1. Januar 1972 ein eindeutiger Wendepunkt zu markieren ist. Aussagen über die Wirkungen liberalisierter Ladenschlußzeiten können weiterhin aus Staaten gewonnen werden, deren wöchentliche Rahmenöffnungszeit über die der Bundesrepublik hinausgeht (Belgien, Spanien, Großbritannien, Finnland) oder die durch die Einführung eines verkaufsoffenen Abends eine Auflockerung der Ladenschlußbestimmungen vorgenommen haben (Niederlande, Australien). Der Untersuchung des Einzelhandels dieser Staaten sind allerdings aufgrund der geringen Aussagekraft der Einzelhandelsstatistiken (Spanien, Belgien, Finnland) oder der nur für wenige Fragestellungen geeigneten Ladenschlußregelungen (Niederlande, Australien) enge Grenzen gesetzt.