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Subventionen sind selektive Vergünstigungen, die Bund, Länder, Gemeinden und andere staatliche Einrichtungen zugunsten ausgewählter Produktionszweige und letztlich bestimmter Personengruppen gewähren. Häufig werden bei der Messung des Subventionsvolumens nur Vergünstigungen an den Unternehmenssektor in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) berücksichtigt. Ein umfassendes Bild ergibt sich aber erst dann, wenn in einer erweiterten Definition die Zahlungen an Institutionen einbezogen werden, die private Güter bzw. Dienstleistungen im Sinne der Wirtschaftstheorie erzeugen, in den VGR aber zu den Sektoren Staat oder Organisationen ohne Erwerbszweck gehören. Die einzelnen Subventionen summieren sich bei der weiten Definition zu einem Gesamtvolumen von 291 Mrd. DM im Jahr 1997. Dieses Volumen entspricht 8,1 vH des Bruttosozialprodukts und 36,5 vH des Steueraufkommens. Weitaus wichtiger als die Steuervergünstigungen (60 Mrd. DM) sind die Finanzhilfen (231 Mrd. DM); davon stammen rund zwei Drittel von Bund und Ländern. Der Kreis der Subventionsbegünstigten ist sehr eng. Von den Subventionen in Höhe von 187 Mrd. DM, die der Unternehmenssektor im Sinne der VGR im Jahr 1997 bezog, entfallen 69 vH auf die Sektoren Landwirtschaft, Bergbau, Verkehr und Wohnungsvermietung. Die Steuerzahler müssen aber nicht nur 187 Mrd. DM aufbringen, die vergleichsweise wenige Subventionsempfänger innerhalb des Unternehmenssektors begünstigen. Hinzu kommen 104 Mrd. DM, die der Staat zugunsten (halb-)staatlicher Produzenten gewährt (z. B. an Krankenhäuser, Landwirtschaftskammern oder staatliche Versuchsanstalten für Bienenzucht oder Weinbau). Die Subventionen waren im Gefolge der deutschen Vereinigung gestiegen. Die Einstellung des operativen Geschäfts der Treuhandanstalt Ende des Jahres 1994 hat zu einem Subventionsrückgang geführt. Inzwischen ist in etwa das Niveau erreicht, das 1990 vor der Vereinigung gegeben war. Subventionen sind — jedenfalls auf mittlere Sicht — mit einer erhöhten Steuerbelastung verbunden. Zudem entstehen volkswirtschaftliche Kosten, wenn der Staat bestimmte Sektoren per saldo begünstigt und zwangsläufig andere belastet. Umgekehrt hat die Kürzung von Subventionen positive Wirkungen. Dabei spielt auch eine Rolle, daß viele Subventionen den Kapitaleinsatz begünstigen. Eine Subventionskürzung — verbunden mit einer generellen Steuersenkung — würde daher die Faktorpreisrelationen ändern. Der Arbeitseinsatz würde attraktiver werden. Die politisch Verantwortlichen betonen immer wieder die Notwendigkeit, die Subventionen nachhaltig zu kürzen. Gleichwohl folgen den Absichtserklärungen kaum Taten. Die Versuchung, die Politiker zu schelten, ist groß. Es ist aber zu bedenken, daß der politische Wettbewerb in der Demokratie die Politiker dazu veranlaßt, auf den (vermuteten) Wählerwillen Rücksicht zu nehmen. Sie werden sich nur dann für Subventionskürzungen und Steuersenkungen entscheiden, wenn sie erwarten dürfen, daß dies bei künftigen Wahlen von den Wählern belohnt wird. Zweifel an der Belohnung sind aber berechtigt. Die Öffentlichkeit ist wenig über die Zusammenhänge informiert. Es herrscht eine Sichtweise vor, bei der die langfristigen und mittelbaren Wirkungen wirtschaftspolitischen Handelns vernachlässigt werden. Hilfreich bei dem Bestreben, Subventionen zu kürzen, ist der internationale Steuerwettbewerb. Es wäre jedoch fatal, wenn es zu einer Steuerharmonisierung mit Steuersätzen auf hohem Niveau käme. Denn der Zwang, öffentliche Ausgaben wie z.B. die Finanzhilfen zu überprüfen, nähme dann ab.